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Umsatzreklamationen

Umsatzreklamationen 

Beanstandungen und Reklamationen

Sie haben Umsätze auf Ihrer Umsatznachricht, die Sie nicht getätigt haben oder nicht zuordnen können?

Bitte füllen Sie das für Ihren Beanstandungsgrund zutreffende Formular (rechts in der Box) aus und senden Sie dieses mit den erforderlichen Unterlagen unterfertigt an die dort angegebene E-Mailadresse.

Sie möchten einen Umsatz, den Sie mit Ihrer card complete Karte bezahlt haben, beeinspruchen? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst direkt an das Vertragsunternehmen.

Haben Sie Ihren Geschäftspartner bereits kontaktiert oder ist eine Klärung auf diesem Weg nicht möglich, füllen Sie bitte das für Ihren Beanstandungsgrund zutreffende Formular (siehe rechts in der Box) aus und senden Sie dieses unterschrieben, gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen sowie den Nachweisen Ihrer direkten Klärungsversuchen an die angeführte E-Mail-Adresse. 

Vorsicht vor gefälschten Produkten aus dem Internet

Gerade im Internet findet man ständig tolle Angebote. Onlineshops bieten besonders günstige Preise und Rabatte. Da fällt es schwer zu erkennen, welche Anbieter vertrauenswürdig und seriös sind. Plagiate gibt es nicht nur bei Luxusgütern. Auch bei Kosmetik, Medizin oder Spielwaren gibt es immer mehr gefälschte Produkte, die neben rechtlichen Konsequenzen auch gesundheitliche Folgen haben können. Bitte beachten Sie unsere Tipps.

Tipps für Konsumenten

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Beanstandung jedoch Folgendes

Die card complete Service Bank AG sowie alle anderen Visa/Mastercard-Banken sind verpflichtet, bei Vorliegen eines formell korrekten Abrechnungsbeleges, die Zahlung des Gegenwertes an das Vertragsunternehmen vorzunehmen.

Sollten Reklamationen auftreten, die das Grundgeschäft betreffen (z.B. die Qualität der Ware oder Leistung entspricht nicht Ihren Erwartungen), sind diese vom Karteninhaber direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. Eine Einflussnahme durch card complete oder die Verweigerung der Zahlung an das Vertragsunternehmen sind nicht möglich (gemäß Punkt 4.1. der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der card complete Service Bank AG").

Gleiches gilt für den Bezug von Waren/Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen (online oder telefonisch) unter Bekanntgabe der Kartennummer, jedoch ohne Kartenabdruck und Unterschrift auf einem Abrechnungsvordruck.

Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise und bitten Sie zu bedenken, dass die Kreditkarte lediglich das Zahlungsinstrument ist, das dem Käufer oder Empfänger einer Ware/Dienstleistung nicht mehr Rechte gegenüber dem Verkäufer oder Leistungserbringer einräumen kann, als dies bei anderen Zahlungsinstrumenten (z.B. bei Barzahlung) möglich ist. Wäre die Verweigerung der Zahlung aufgrund von Reklamationen aus dem Grundgeschäft möglich, würde kaum ein Unternehmen dieses zusätzliche Risiko (z.B. gegenüber einer Barzahlung) akzeptieren und Kreditkarten annehmen.

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Besuchen Sie unsere umfangreichen FAQs.