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Social Media

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Teilnahmebedingungen card complete Service Bank AG

Veranstalter des Gewinnspiels ist die card complete Service Bank AG (card complete), Lassallestraße 3, 1020 Wien.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram stehen als Ansprechpartner für Rückfragen zu Gewinnspielen nicht zur Verfügung.

Je nachdem, ob TeilnehmerInnen am jeweiligen Gewinnspiel über Facebook oder Instagram teilnehmen, ist für die folgenden Teilnahmebedingungen entweder die Facebook-Seite von card complete und der Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder die Instagram-Seite von card complete und der Gewinnspiel-Beitrag auf Instagram maßgeblich.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz innerhalb Österreichs haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Facebook-Seite von card complete mit „Gefällt mir“ („Like“) markiert haben bzw. der Instagram-Seite von card complete folgen. Die MitarbeiterInnen von card complete, deren Angehörige sowie sämtliche MitarbeiterInnen etwaiger Kooperationspartner und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Klick auf den "Gefällt mir"-Button („Liken“) und/oder Abgabe eines Kommentars unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook bzw. Instagram, wodurch die gegenständlichen Teilnahmebedingungen akzeptiert werden. Beide genannten Voraussetzungen (Liken und Kommentierung) müssen erfüllt sein, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Darüber hinausgehende Anforderungen für die Teilnahme am Gewinnspiel (z.B. die richtige Beantwortung einer Gewinnspielfrage), der Teilnahmezeitraum sowie der Gewinn sind dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook bzw. Instagram zu entnehmen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Verwendung eines aktiven und realen Facebook- bzw. Instagram-Accounts (keine sogenannten „Fake-Accounts“) möglich. Es ist nicht erlaubt, im Namen einer anderen natürlichen Person an einem Gewinnspiel teilzunehmen.

card complete behält sich das Recht vor, jene TeilnehmerInnen vom Gewinnspiel auszuschließen bzw. von der Facebook- oder Instagram-Seite zu blockieren und allfällige Gewinne einzubehalten, die aufgrund von falschen Angaben an einem Gewinnspiel teilnehmen oder deren Verhalten gegen die Nutzungsbedingungen oder Verhaltensregeln der Facebook- bzw. Instagram-Seite von card complete verstößt. Darunter fallen beispielsweise:

  • die Verwendung mehrerer Facebook- bzw. Instagram-Accounts,
  • die Angabe falscher Personendaten,
  • ehrverletzende Kommentare oder Kommentare mit rassistischen, diskriminierenden oder gesetzeswidrigen Inhalten,
  • Manipulationen oder
  • die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel.

Sofern im jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook bzw. Instagram nicht anders angegeben, erfolgt die Gewinnerermittlung durch card complete nach Teilnahmeschluss unter allen rechtmäßigen TeilnehmerInnen nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die GewinnerInnen werden per Facebook- bzw. Instagram-Privatnachricht und/oder Facebook- bzw. Instagram-Kommentar über den Gewinn benachrichtigt. Darüber hinaus wird über das Gewinnspiel kein Schriftverkehr geführt.

Die GewinnerInnen müssen den Gewinn innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung von card complete anfordern. Erfolgt durch die Gewinnerin bzw. den Gewinner innerhalb des genannten Zeitraums keine Anforderung des Gewinns (z.B. keine oder verspätete Kontaktaufnahme), verfällt der Gewinnanspruch und card complete behält sich vor, für den jeweiligen Gewinn eine neue Gewinnerin bzw. einen neuen Gewinner zu ermitteln.

Sofern es sich bei GewinnerInnen um Amtsträger handelt, verpflichten sich diese aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, den Gewinn nur dann anzunehmen, wenn es mit den dienst- und organisationsrechtlichen Bestimmungen ihres jeweiligen Dienstgebers im Einklang steht. Dies ist gegebenenfalls auch schriftlich zu bestätigen.

Die GewinnerInnen sind bei Abholung des Gewinns verpflichtet, sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Bei nicht erbrachter Identifikation behält sich die card complete Service Bank AG vor, den Gewinn nicht auszugeben.

card complete behält sich vor, dass die Gewinne auch an eine von den GewinnerInnen bekanntzugebende Adresse versandt werden oder – im Falle, dass der Gewinn aus Eintrittskarten besteht – die Gewinne beim Veranstaltungsort zur Abholung gegen Identifizierung durch amtlichen Lichtbildausweis hinterlegt werden.

Im Falle, dass der Gewinn aus Eintrittskarten besteht, nehmen die TeilnehmerInnen zur Kenntnis, dass diese gemäß den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden dürfen.

card complete haftet nicht für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die durch Eingriffe von Dritten oder höherer Gewalt verändert oder verfälscht wurden.

card complete übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Facebook bzw. Instagram.

 

Datenschutz

Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass card complete Ihre im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Gewinnspielteilnahme – jederzeit widerruflich – verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden durch card complete nur in jenem Ausmaß verarbeitet, als es im Rahmen der datenschutzrechtlichen Regelungen unter Einhaltung sämtlicher Grundsätze des Datenschutzes wie z.B. Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung erforderlich ist. Die Gewinnspiel-Partner von card complete können Empfänger der zur Abwicklung benötigten Daten sein. Auf www.cardcomplete.com/datenschutz finden Sie alle Informationen zum Datenschutz bei card complete inklusive Kontaktmöglichkeit, um Ihre Rechte im Datenschutz wie z.B. Auskunft, Löschung oder Berichtigung in Anspruch zu nehmen. Alternativ kontaktieren Sie uns per Post (card complete Service Bank AG, Postfach 147, 1011 Wien).

 

Zusatz zu Bild- und Tonaufzeichnung

card complete behält sich vor, die GewinnerInnen im Rahmen der Gewinneinlösung in Bild- und Ton festzuhalten. Die GewinnerInnen geben ihr Einverständnis, dass die produzierten Bilder oder die Filmproduktion in unveränderter und geänderter Form durch card complete, die mit dem Einverständnis der GewinnerInnen handelt, räumlich und zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich verbreitet und genutzt werden dürfen.

Der Rechtsweg und Barablösen sind ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.

 

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