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Verbandsklage

Verbandsklage 

Rückzahlungsersuchen – Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen bei Zahlungskarten für Verbraucher (OGH 5 Ob 191/24k)

Die AK hatte ein Verbandsverfahren gegen die card complete Service Bank AG (nachfolgend: card complete) geführt, das vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschieden wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren unter anderem Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen bei Zahlungskarten für Verbraucher.

Der OGH hat die Vereinbarung des Bearbeitungsentgelts für Fremdwährungstransaktionen von 1,65 Prozent des jeweiligen Transaktionsbetrages als unzulässig beurteilt: Konkret erachtete der OGH die Vereinbarung des Bearbeitungsentgelts für Fremdwährungstransaktionen (Klausel 10 des OGH-Verfahrens) in Kombination mit einem separat vereinbarten Währungsumrechnungsentgelt (Klausel 8 des OGH Verfahrens) unter Heranziehung des aus dem jeweiligen Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gebildeten Wechselkurses für intransparent gemäß § 6 Abs 3 KSchG.

Die AK und card complete haben sich bezüglich dieser Klausel und sinngleicher Klauseln (mit anderen Prozentsätzen) auf eine Refundierungsaktion für Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt.

Hinweis: Seitens card complete können nur Rückzahlungsersuchen von bestehenden oder ehemaligen Inhaber:innen einer Kreditkarte von card complete bearbeitet werden.

 

Wie können Konsument:innen das Bearbeitungsentgelt jetzt zurückfordern?

Konsumentinnen und Konsumenten können ihre Rückzahlungsansprüche über das PDF-Formular Visa/Mastercard bzw. PDF-Formular Diners Club per Post oder per E-Mail an card complete senden. Dabei können Kund:innen wählen, ob der Betrag dem Zahlungskartenkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen werden soll.

Welche Zahlungskarten für Verbraucher sind betroffen?

Die zwischen AK und card complete ausverhandelte Lösung betrifft grundsätzlich alle Zahlungskarten für Verbraucher von card complete für den Zeitraum ab 1. August 2018 (Visa, Mastercard) bzw. ab 1. März 2015 (Diners Club), bei denen die Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen vereinbart (und bezahlt) wurden, die Gegenstand der Lösung sind. Die Rückerstattung erfolgt, egal ob die Kreditkarte noch aktiv ist oder der Kartenvertrag bereits beendet wurde.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Rückerstattung hängt davon ab, in welcher Höhe im konkreten Fall ein Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen vereinbart wurde und wie viele Transaktionen seit 1. August 2018 (Visa, Mastercard) bzw. seit 1. März 2015 (Diners Club) von dem Bearbeitungsentgelt betroffen waren. card complete wird die jeweils verrechneten Bearbeitungsentgelte für Transaktionen in voller Höhe rückerstatten.

Was sind die nächsten Schritte?

Sobald das PDF-Formular von card complete bearbeitet wurde, erhalten Antragsteller:innen eine Bestätigung per E-Mail bzw. postalisch über den Eingang Ihres Refundierungsansuchens. Aufgrund der notwendigen sorgfältigen Prüfung bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. card complete wird Sie bis Ende Dezember 2026 informieren, ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.

Warum kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen bereitzustellen?

Für die Prüfung der Anträge benötigt card complete in manchen Fällen ergänzende Angaben, um den Anspruch eindeutig zuzuordnen. Dies kann zum Beispiel die Angabe der letzten vier Stellen der Kartennummer betreffen. Falls diese nicht mehr bekannt sind, hilft der Kundenservice telefonisch oder über das Kontaktformular weiter.

Eventuell wurde der Antrag auch für ein Kartenprodukt von einem anderen Bankinstitut gestellt und in diesem Fall benötigen wir zur finalen Prüfung ebenfalls weitere Informationen, ob es sich tatsächlich um eine Kreditkarte der card complete handelt.

Beim erstmaligen Antrag kann es auch zu Tippfehlern (z.B. bei Kartennummern, Name, Geburtsdatum) gekommen sein, die ebenfalls einen erneuten Antrag erforderlich machen. Leider ist es technisch nicht möglich, nur jenen Teil mittels Online-Formular abzufragen, der beim ursprünglichen Antrag fehlerhaft gewesen ist.

Wenn ein Eingabefehler vorliegt (z. B. ein Tippfehler bei der Kartennummer, dem Namen oder dem Geburtsdatum), ist keine Zuordnung möglich, da die Prüfung systemgestützt erfolgt. Mit der Aufforderung zur Datennacherfassung geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag erneut einzureichen.

Nach Abschluss der Prüfungen werden die Antragsteller:innen im Dezember 2026 proaktiv über einen möglichen Rückerstattungsanspruch und den geplanten Auszahlungstermin informiert.

In welchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung?

  • Firmenkarten sind ausgenommen. Ein Anspruch besteht nur für private Zahlungskarten von card complete.
  • Die Karte gehört nicht zu card complete. Das Rückzahlungsersuchen wurde für eine Karte gestellt, die nicht von card complete ausgegeben wurde.
  • Keine Fremdwährungszahlungen im betroffenen Zeitraum. Es wurden im relevanten Zeitraum keine Zahlungen in einer fremden Währung getätigt.
  • Die Kreditkarte war zum relevanten Zeitraum bereits gelöscht. Die Karte wurde bereits vor dem Anspruchszeitraum gekündigt bzw. gelöscht.
  • Das Gerichtsurteil gilt für diese Karte nicht. Das OGH-Urteil bezieht sich nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für diese Kreditkarte gelten.

Für alle Anfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung: verbandsklage@cardcomplete.com

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