Verbandsklage
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Rückzahlungsersuchen – Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen bei Zahlungskarten für Verbraucher (OGH 5 Ob 191/24k)
Die AK hatte ein Verbandsverfahren gegen die card complete Service Bank AG (nachfolgend: card complete) geführt, das vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschieden wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren unter anderem Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen bei Zahlungskarten für Verbraucher.
Der OGH hat die Vereinbarung des Bearbeitungsentgelts für Fremdwährungstransaktionen von 1,65 Prozent des jeweiligen Transaktionsbetrages als unzulässig beurteilt: Konkret erachtete der OGH die Vereinbarung des Bearbeitungsentgelts für Fremdwährungstransaktionen (Klausel 10 des OGH-Verfahrens) in Kombination mit einem separat vereinbarten Währungsumrechnungsentgelt (Klausel 8 des OGH Verfahrens) unter Heranziehung des aus dem jeweiligen Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gebildeten Wechselkurses für intransparent gemäß § 6 Abs 3 KSchG.
Die AK und card complete haben sich bezüglich dieser Klausel und sinngleicher Klauseln (mit anderen Prozentsätzen) auf eine Refundierungsaktion für Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt.
Wie können Konsument:innen das Bearbeitungsentgelt jetzt zurückfordern?
Konsumentinnen und Konsumenten können ihre Rückzahlungsansprüche bis zum 1. August 2026 über diese Antragsstrecke online anmelden. Dabei können Kund:innen wählen, ob der Betrag dem Zahlungskartenkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen werden soll.
Welche Zahlungskarten für Verbraucher sind betroffen?
Die zwischen AK und card complete ausverhandelte Lösung betrifft grundsätzlich alle Zahlungskarten für Verbraucher von card complete für den Zeitraum ab 1. August 2018 (Visa, Mastercard) bzw. ab 1. März 2015 (Diners Club), bei denen die Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen vereinbart (und bezahlt) wurden, die Gegenstand der Lösung sind. Die Rückerstattung erfolgt, egal ob die Kreditkarte noch aktiv ist oder der Kartenvertrag bereits beendet wurde.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Die Höhe der Rückerstattung hängt davon ab, in welcher Höhe im konkreten Fall ein Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen vereinbart wurde wie viele Transaktionen seit 1. August 2018 (Visa, Mastercard) bzw. seit 1. März 2015 (Diners Club) von dem Bearbeitungsentgelt betroffen waren. card complete wird die jeweils verrechneten Bearbeitungsentgelte für Transaktionen in voller Höhe rückerstatten.
Was sind die nächsten Schritte?
Sobald das Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten Karteninhaber:innen eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang Ihres Refundierungsansuchens. Nach der Anspruchsanmeldung prüft die card complete so rasch als möglich, ob eine Erstattung zusteht. Die Anspruchsprüfung kann bis zu 2 Monate dauern. Diese Bearbeitungsfrist wurde mit der AK vereinbart.
Wenn eine Erstattung zusteht, wird die entsprechende Rückerstattung als Gutschrift auf Ihrer Umsatznachricht ersichtlich sein bzw. auf das von Ihnen angegebene Girokonto ersichtlich überwiesen.
Alternativ zum Online-Formular können Sie das PDF-Formular ausfüllen und per Post oder per E-Mail an card complete senden.
