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Arten der Kostenverrechnung

Arten der Kostenverrechnung  

Die EU-Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates schreibt ab Juli 2016 eine Verrechnung über die INTERCHANGE ++ vor, es sei denn, dass schriftlich eine „blended“-Verrechnung vereinbart ist.

„Blended“-Verrechnung

Individuelle Festlegung einer Kondition (Disagio-Satz und Transaktionsentgelt) pro Produkt auf Basis des Anteils an regulierten Karten*. Details zu den drei Gebührenkomponenten Interchange Fee, Schemes Fee und Acquiring Fee sind auf Einzeltransaktionsbasis im CAP elektronisch abrufbar.

„IC++“ Verrechnung

Verrechnung der tatsächlich pro Transaktion anfallenden Komponenten Interchange Fee, Schemes Fee und Acquiring Fee.

 

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