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Information zur aktuellen COVID-19 Situation

Information zur aktuellen COVID-19 Situation 

In Hinblick auf die aktuelle Situation rund um die Ausbreitung des Coronavirus und damit verbundene Einschnitte in sämtliche Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens haben Interessensvertreter nahezu aller Branchen Empfehlungen für die Vorgehensweise bei rechtlichen Details auf den jeweiligen Webseiten dargestellt. Vor allem in Bezug auf Rechte und Pflichten rund um die Stornierung von Kartenzahlungen - bei Nichterbringung einer Leistung - gilt es, eine Vielzahl an Vorgaben zu beachten.

Für den Fall, dass die Bezahlung einer Leistung mittels Visa und Mastercard Kreditkarte erfolgte, sind folgende Grundregeln wichtig:

Rückbuchungsrecht bei Absagen, Nichterbringung einer (teilweise) bezahlten Leistung

Die internationalen Kartenorganisationen Visa und Mastercard gewähren Karteninhabern für den Fall, dass eine - im Vorhinein zur Gänze oder teilweise bezahlte Leistung nicht erbracht wurde bzw. wird und es zu keiner Einigung zwischen Karteninhaber und Unternehmen gekommen ist - ein Rückbuchungsrecht.

In diesem Fall ist für card complete der entsprechende Betrag uneinbringlich und es erfolgt eine Gegenverrechnung bzw. ein Abzug auf Basis der Bedingungen des Akzeptanzvertrages (gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen).

Gutscheine Umbuchungsangebot als Ersatz?

Viele Kunden/Gäste haben Verständnis für die aktuelle Situation und sind gerne bereit, Umbuchungen und Gutscheine zu akzeptieren, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden Rückbuchungen veranlasst!

Einigung mit dem Kunden /Gast – wenn nicht möglich > Gutschrift veranlassen

Veranlassung einer Gutschrift bei Bezahlung mit Visa oder Mastercard

Dies ist jederzeit möglich, vorausgesetzt Sie haben auch entsprechende Einreichungen bei card complete getätigt, sodass die Ausstellung der Gutschriften an Ihren Kunden/Gast auch gegenverrechnet werden können.

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Geschäftsbedingungen Ihres Akzeptanzvertrages jede Gutschrift einen Bezug zu einem davor erfolgten Umsatz in maximal derselben Betragshöhe via card complete mit Ihrer Vertragsnummer – sowie mit der Karte, mit der auch ursprünglich gezahlt wurde – aufweisen muss.

Wenn es keine Einreichungen gibt, ist der Betrag der Gutschrift(en) vorab an card complete zu überweisen (Konto für die Dotierung von Gutschriften: IBAN AT66 1200 0004 9607 2117, im Verwendungszweck bitte Ihre Vertragsnummer, z.B. „123 456 789“ angeben). Erst nach Einlangen der Zahlung können Gutschriften eingereicht bzw. durchgeführt werden.

Wenn ausreichend Einreichungen > Gutschrift
Keine Einreichungen > Einzahlung Gutschriftsbetrag > Gutschrift durchführen

Wichtiger Hinweis zur Darstellung Ihrer AGB, Refund-, Return- und Stornobedingungen im Internet:

Die aktuellen Regularien der internationalen Kartenorganisationen sehen - für den Fall, dass ein Karteninhaber nicht nachweislich über die oben angeführten Bedingungen aufgeklärt wurde - ein Rückbuchungsrecht vor.

Es ist daher sehr wichtig, dass diese Bedingungen derart in den Kaufprozess eingebettet sind, dass sie mittels „Click to Accept“ Button bzw. Checkbox (Feld in welchem der Gast die AGBs inkl. der Stornierungsgebühren mittels Klick/Checkbox akzeptieren muss) durch den Karteninhaber akzeptiert werden müssen.

Die Veröffentlichung Ihrer Geschäftsbedingungen ohne „Click to Accept“ Button bzw. einer Checkbox ist nicht ausreichend.

Die Verlinkung auf eine weiterführende Seite oder ein PDF/HTML Dokument mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens ist für eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der internationalen Kartenorganisationen ebenfalls nicht ausreichend.

Wir halten an dieser Stelle klar fest, dass die card complete Service Bank AG in keiner Weise etwaige, Ihrerseits bestehende Rechtsansprüche aufgrund vertraglicher Abmachungen mit Ihrem Kunden/Gast beurteilen kann bzw. in diese eingreifen möchte. Allein die Tatsache, dass als Zahlungsmittel für die Begleichung Ihrer Forderung eine Visa- oder Mastercard-Karte belastet wurde, ist der Grund der oben beschriebenen Situation. Die Einbindung von Visa- oder Mastercard-Karten im Bezahlprozess kann immer nur in dem Maße Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Kunde sein, als Sinn und Inhalt vertraglicher Bestimmungen eingehalten werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr card complete Team