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PSD2

Aktualisierung Ihres Webshops für die PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie

1. Verpflichtende Einführung des 3DS-Standards für alle Online Shops um eine „Starke Kundenauthentifizierung“ zu ermöglichen.

Ab 01. Januar 2021 dürfen Zahlungen mit Kreditkarten und deren Daten, die vom Kunden auf elektronischem Wege ausgelöst werden, ausschließlich unter Verwendung eines 3DS-Verfahrens akzeptiert und abgewickelt werden. Nur noch unter gewissen Voraussetzungen kann eine Zahlungsabwicklung ohne Verwendung des 3DS-Verfahrens stattfinden.

2. Online Shop Anbindung an Ihren Payment Service Provider – 3DS2.x

Durch die Einführung der starken Kundenauthentifizierung müssen für die Zahlungsabwicklung sowohl von Ihrem Onlineshop als auch von Ihrem Payment Service Provider noch mehr transaktions- und verbraucherspezifische Daten übermittelt werden. Damit kann die Eindeutigkeit des Zahlers noch besser bewertet und das Betrugsrisiko bewertet und reduziert werden. Neben den bereits bekannten Daten betrifft dies Daten, die im Zuge des Kaufvorganges und der Zahlungstransaktion abgefragt werden.

Beispielhaft einige der zusätzlich erforderlichen Informationen:

  • Name des Zahlers/Kartennutzers
  • Liefer- und Rechnungsadresse
  • Land des Kartennutzers
  • E-Mail-Adresse des Kartennutzers
  • Gerätedaten
  • u.v.m., Details erfahren Sie über Ihren Payment Service Provider (PSP)

Am 01. Januar 2021 tritt die PSD2 vollumfänglich in Kraft. Stellen Sie bitte sicher, dass alle Maßnahmen getroffen sind um Ihr Bezahlsystem auf die aktuellen Anforderungen des neuen 3DS2.x Protokolls zu aktualisieren um Transaktionsablehnungen zu vermeiden.

Für Details zur Aktualisierung Ihres Onlineshops bitten wir Sie, sich beim technischen Ansprechpartner Ihres Payment Service Providers zu erkundigen.

3. Optimierung eigener Risikofaktoren

Es ist wichtig, sich und sein Unternehmen vor Kartenbetrug zu schützen und gemäß des PCI-DSS Standards zu zertifizieren (verpflichtend für alle, die Zahlungskarten akzeptieren oder entsprechende Daten verarbeiten oder speichern).

Ausnahmen von PSD2

4. Wiederkehrende Zahlungen

Ab 01. Januar 2021 muss bei wiederkehrenden Zahlungen eine verpflichtende starke Kundenauthentifizierung nur mehr bei der Ersttransaktion durchgeführt werden.

4.1 Händler-initiierte Zahlungen – Merchant-initiated Transaction (MiT)

Wiederkehrende Zahlungen mit gleichen Beträgen (Recurring Payments)
Sind vom Händler in Abstimmung mit den Kunden initiierte Zahlungen, die in regelmäßigen Abständen und mit gleichem Betrag erfolgen.

Wiederkehrende Zahlungen mit variablen Beträgen und unregelmäßigen Abständen
Sind vom Händler in Abstimmung mit den Kunden initiierte Zahlungen, die in unregelmäßigen Abständen und mit ungleichen Beträgen erfolgen.

4.2. Karteninhaber-initiierte Zahlungen – Cardholder-initiated Transaction (CiT)

Sind Zahlungen, die vom Karteninhaber ausgelöst werden. Dabei werden Kartendaten genutzt, die sicher beim Händler bzw. PSP des Händlers hinterlegt sind.

Weitere Ausnahmen von PSD2:

  • No Show-Zahlungen in der Hotellerie und Beherbergung
  • MOTO (Mail Order / Telephone Order)
  • Kontaktloszahlungen am POS bis EUR 50,-

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