Als Angehörige gelten folgende Personen:
- der/die Ehepartner/-in im gemeinsamen Haushalt
- der/die Lebensgefährte/-in im gemeinsamen Haushalt
- Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Berufsausbildung stehen und kein eigenes Einkommen haben.
Der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung beginnt am nächstfolgenden Tag 0 Uhr nach dem Einlangen des Auftrages bei card complete oder der WIENER STÄDTISCHEN und verlängert sich automatisch, wenn nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Bitte beachten Sie, dass bei der Zusatzversicherung für Angehörige die Verkehrsmittel-Unfallversicherung sowie die Reisestorno-Versicherung nicht inkludiert ist.