1. Wo/Wie kann ich bei Verlust oder Diebstahl meine Karte von card complete sperren lassen und eine neue Karte beantragen?
Kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich das Notfallservice von card complete, welches rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, unter der Tel.: 01/711 11 DW 770 (International: +43/1/711 11 DW 770) für Sie da ist. Unsere Faxnummer: 01/711 11 DW 559 (International: +43/1/711 11 DW 559). Bei leicht fahrlässiger Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten haften Sie bis zum Einlangen der Sperrmeldung bis max. EUR 150,- (Punkt 6 der AGB). Sie erhalten in kurzer Zeit eine Ersatzkarte oder können nach vorheriger Vereinbarung bei einer von mehr als 450.000 Banken weltweit eine Notfalls-Bargeldbehebung vornehmen.
2. Meine Adresse/Mein Name hat sich geändert. Wer nimmt die Änderung meiner Daten vor?
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es einfach an card complete Service Bank AG, Postfach 147, A-1011 Wien, "Kartenservice", oder per Fax: 01/711 11 DW 399 oder DW 398. Bei Namensänderungen senden Sie bitte auch eine Kopie des amtlichen Dokuments mit.
3. Was soll ich tun - ich benötige eine neue Karte nachdem die Karte bzw. der Magnetstreifen defekt ist?
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es einfach an card complete Service Bank AG, Postfach 147, A-1011 Wien, "Kartenservice", oder per Fax: 01/711 11 DW 398. Bei Namensänderungen senden Sie bitte auch eine Kopie des amtlichen Dokuments mit.
4. Ich kenne meinen PIN-Code für Bargeldbehebungen nicht! Wie erhalte ich meinen PIN-Code?
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es einfach an card complete Service Bank AG, Postfach 147, A-1011 Wien, "Kartenservice", oder per Fax: 01/711 11 DW 398. Bei Namensänderungen senden Sie bitte auch eine Kopie des amtlichen Dokuments mit. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Reisen in manchen Fällen aufgefordert werden, auch Ihren Einkauf mit Ihrem PIN-Code zu bestätigen.
5. Ich bin Neukunde. Erhalte ich den PIN-Code für Bargeldbehebungen gleichzeitig mit meiner Kreditkarte von card complete?
Nein, der PIN-Code wird Ihnen in einem neutralen Kuvert, etwa eine Woche nach Kartenerhalt, per Post zugesandt.
6. Meine Karte ist abgelaufen und ich habe bereits eine neue Karte erhalten. Ist der PIN-Code für die Bargeldbehebung gleichgeblieben?
Bei Erhalt einer Karte mit verlängertem Ablaufdatum bleibt der bereits erhaltene PIN-Code weiterhin gültig.
7. Was ist zu tun, wenn ich auf meiner Monatsrechnung Umsätze sehe, die ich nicht getätigt habe oder nicht zuordnen kann?
Senden Sie bitte eine unterschriebene Kopie Ihrer Monatsrechnung, innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung, mit einer kurzen Beschreibung und dem gekennzeichneten Betrag per Post oder Fax an card complete Service Bank AG, Postfach 147, A-1011 Wien, "In-/ Auslandsverrechnung", Fax: 01/711 11 DW 299 oder rufen Sie unser Karteninhaber-Service an: Tel. 01/711 11 DW 380.
8. Ich möchte von meiner Karte ohne Versicherungsschutz auf die Karte mit Versicherungsschutz umsteigen bzw. umgekehrt.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an card complete Service Bank AG, Postfach 147, A-1011 Wien, oder per Fax: 01/711 11 DW 398.
9.1. Wie hoch ist mein Kartenlimit?
Sie finden die Höhe Ihres Kartenlimits auf Ihrer Monatsrechnung.
9.2. Wie wird das Kartenlimit festgesetzt?
Das Kartenlimit wird anhand von verschiedenen Kriterien festgesetzt (wie etwa Bonität, gewähltes Kartenprodukt usw.) und ermöglicht Ihnen die problemlose Verwendung Ihrer Karte.
9.3. Ist mein Kartenlimit ausreichend?
Das Kartenlimit ist ein Betrag, der Ihnen innerhalb einer Abrechnungsperiode mit Ihrer Karte sowie eventuellen Zusatzkarten zur Verfügung steht. Sobald Sie mit Ihrer Karte einkaufen, wird dieser Betrag innerhalb des Kartenlimits "vorgemerkt". Einmal monatlich erhalten Sie von uns Ihre Monatsrechnung, auf der alle Zahlungen/Barbehebungen enthalten sind.
9.4. Wie kann ich mein Kartenlimit erhöhen?
Sollte das Kartenlimit nicht ausreichend sein, kontaktieren Sie uns bitte und geben Sie uns den gewünschten Betrag bekannt: Tel. +43 (1) 711 11 380 oder E-Mail: office@cardcomplete.com - oder sprechen Sie mit Ihrem Bankbetreuer.
9.5. Wie kann ich feststellen, wie hoch mein derzeit verfügbares Kartenlimit ist?
Das verfügbare Kartenlimit (Kartenlimit abzüglich noch nicht bezahlter Zahlungen/Barbehebungen) kann mit der Online-Umsatzabfrage abgefragt werden. Registrieren Sie sich für Verified by VISA bzw. MasterCard SecureCode, um die Online-Umsatzabfrage nutzen zu können. Details dazu erhalten Sie hier.
9.6. Mit welchen Kosten ist ein (höheres) Kartenlimit verbunden?
Sowohl die Festsetzung des Kartenlimits bei Kartenausstellung als auch alle späteren Änderungen sind für Sie als Karteninhaber kostenlos.
9.7. Meine Bank genehmigt nicht das gewünschte Kartenlimit. Was kann ich tun?
Ihre kartenausstellende Bank ist bemüht, ein Ihren Bedürfnissen entsprechendes Kartenlimit festzulegen. Manchmal gibt es jedoch (temporär, z.B. auf Reisen) den Wunsch nach einem höheren Kartenlimit. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, den Betrag vorab auf das VISA-Konto bzw. MasterCard-Konto einzuzahlen. Der eingezahlte Betrag steht Ihnen dann zusätzlich zum Kartenlimit zur Verfügung.
9.8. Ich habe ein hohes Kartenlimit, das ich nicht benötige. Ich möchte ein niedrigeres Kartenlimit.
Ein entscheidener Vorteil Ihrer Kreditkarte ist es, ein Zahlungsziel in Anspruch nehmen zu können (zinsenloses Zahlungsziel bis zu 6 Wochen). Es ist daher wichtig ein entsprechendes Kartenlimit zur Verfügung zu haben. Für Sie entstehen durch die Höhe des Kartenlimits keinerlei Kosten – Sie genießen ausschließlich mehr Flexibilität. Das Kartenlimit kann selbstverständlich jederzeit wieder gesenkt werden. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 (1) 711 11 380 oder E-Mail office@cardcomplete.com.
9.9. Ich mache mir über das Kartenlimit keine Gedanken, da ich das Geld ohnehin auf meinem Girokonto habe.
Das Guthaben am Girokonto hat keine Auswirkungen auf Ihr Kartenlimit! Wenn Sie mit der Karte etwas bezahlen möchten, das Ihr Kartenlimit überschreitet, kann die Bezahlung mit Ihrer Karte nicht durchgeführt werden. Erst durch ein ausreichend hohes Kartenlimit wird gewährleistet, dass wir Ihren Einkauf prompt genehmigen können. Sprechen Sie daher bitte mit Ihrem Bankberater, sollte Ihnen Ihr Kartenlimit nicht ausreichend erscheinen.
9.10. Muss jedenfalls die gesamte Monatsrechnung innerhalb des Zahlungszieles beglichen werden?
Grundsätzlich ist der gesamte offene Betrag jeweils innerhalb des in der Monatsrechnung angegebenen Zahlungszieles zur Gänze zu begleichen. Sie können uns auch die Zahlung von zumindest einem Zehntel des jeweils offenen Rechnungsbetrages durch Zahlscheinzahlung, Online Banking oder Einzugsermächtigung anbieten. Wir behalten uns das Recht vor, eine solche Überschreitung des Kartenkontos ohne gesonderte Erklärung zuzulassen. Der Karteninhaber hat durch fristgerechte Zahlung des entsprechenden Betrages dafür Sorge zu tragen, dass dieser Betrag spätestens am letzten Tag der in der Monatsrechnung angegebenen Frist bei card complete einlangt. - mehr Details siehe Punkt 7 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
10. Ich habe die Bankverbindung geändert, was soll ich tun?
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Bankbetreuer oder rufen Sie uns an, Tel: 01/711 11 DW 380. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
11. Was soll ich tun, wenn ich die Monatsrechnung nicht erhalten habe?
Wenn Sie einen oder mehrere Umsätze mit Ihrer Karte getätigt haben, erhalten Sie einmal im Monat eine übersichtliche Rechnung. Sie können eine Rechnungskopie auch telefonisch nachfordern: Tel: 01/711 11 DW 380.
12. Wie kann ich in den Genuss der Rabatte für VISA-Karteninhaber von card complete bei AVIS und HERTZ kommen?
Rufen Sie die jeweilige Reservierungsnummer (AVIS 0800 0800 8757, HERTZ 0800 20 1111) und geben Sie die Rabattnummer, welche auf der Rückseite Ihrer VISA-Karte angegeben ist, bekannt. Nähere Informationen und die Möglichkeit von Online-Buchungen finden Sie hier.
13. Wie melde ich einen Schadensfall im Rahmen der card complete- Reiseversicherung?
Rufen Sie bitte direkt die card complete-Reiseversicherung bei unserem Versicherungspartner WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group an: Telefon: 050 350 356 (aus Österreich) bzw. 0043/0/50 350 356 (aus dem Ausland), Fax: 0043/0/50 350 99/23181; oder senden Sie die Darstellung des Sachverhalts mit Rechnungskopien an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, card complete-Reiseversicherung, Obere Donaustraße 49-51, A-1020 Wien.
14. Ich habe eine Reklamation zu einem Internet-Umsatz. Was ist zu tun?
Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per Fax oder Post an: card complete Service Bank AG, Reklamationen, Postfach 147, A-1011 Wien, oder per Fax: 01/711 11 DW 299.
15.1 Wie erhalte ich Zugriff auf die Umsatzabfrage?
Voraussetzung für den Zugriff zur Umsatzabfrage ist eine Verified bei VISA- bzw. MasterCard SecureCode-Berechtigung. Details dazu finden Sie hier.
15.2. Wie lange sind die Daten der Umsatzabfrage verfügbar?
Sie haben neben den aktuellen Umsatzdaten (alle Käufe, Barbehebungen, Zahlungen, etc. seit der letzten Monatsrechnung) auch die Daten der letzten drei Monatsrechnungen online verfügbar. Ältere Daten entnehmen Sie bitte der Ihnen übermittelten Monatsrechnung.
16.1. Warum befindet sich ein Chip auf meiner Karte?
VISA und MasterCard stellen weltweit auf eine sichere und moderne Technologie um. Daher befindet sich auf Ihrer Karte zukünftig ein weltweit gültiger Chip.
16.2. Was ändert sich durch den Chip auf der Karte?
Der Gültigkeitszeitraum der Karte beträgt 3 Jahre bei VISA bzw. 4 Jahre bei MasterCard.
Neue Serviceleistungen weltweit, wie z.B. das Bezahlen bei Selbstbedienungsautomaten mit der Karte.
16.3 Wo kann ich mit meiner Karte mit Chip bezahlen?
Mit Ihrer Karte können Sie in Österreich flächendeckend bezahlen, weltweit bei mehr als 33 Mio. Unternehmen. Für Bargeldbehebungen stehen Ihnen weltweit 1 Mio. Bargeldautomaten und 450.000 Bankenstellen zur Verfügung.
16.4. Was ändert sich bei der Bezahlung beim Akzeptanzpartnerunternehmen?
Die Umstellung der Kreditkarten-Terminals auf Chiptechnologie findet in den nächsten Jahren sowohl international als auch in Österreich statt. Daher werden Sie in Zukunft gegebenenfalls auch beim Bezahlen aufgefordert, den Betrag mit Ihrem PIN-Code zu bestätigen.
17. Ist es zulässig, dass Akzeptanzpartner für die Bezahlung mittels Kreditkarte Aufschläge verrechnen?
Die Verrechnung von Aufschlägen für Kreditkartenzahlungen ist in Österreich nicht zulässig.
Die Verrechnung von Aufschlägen im Ausland ist für VISA Karten nicht zulässig, es sei denn, die Gesetzeslage im jeweiligen Land erlaubt es. Dies ist derzeit z.B. in Großbritannien, Dänemark, Thailand, Australien, Finnland, Deutschland und in der Schweiz der Fall.
Bei MasterCard Karten sind Aufschläge generell zulässig, es sei denn, die Gesetzeslage im jeweiligen Land lässt es nicht zu (wie eben in Österreich).
Welcher Akzeptanzpartner Aufschläge verrechnet bzw. nicht verrechnet, unterliegt daher der lokalen Gesetzgebung aber auch den Usancen des einzelnen Unternehmens. D. h. selbst wenn in einem Land das Verrechnen von Aufschlägen gesetzlich erlaubt ist, verzichten dennoch viele Unternehmen darauf um keinen Konkurrenznachteil zu haben.
